Schulordnung

Grundsätzliches: 

In unserer Schule soll sich jeder wohl fühlen. Das ist nur in einem freundlichen Klima, bei gegenseitiger Achtung, gegenseitigem Respekt und gegenseitigem Vertrauen möglich. 
Das erfordert Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft aller Mitglieder unserer großen Schulfamilie. Es erfordert aber auch die Bereitschaft, Verantwortung bezüglich der Einhaltung unserer Hausordnung zu tragen.

„Verhalte dich so, wie du es von den anderen dir gegenüber erwartest.“

  • Schüler und Schülerinnen, die vor 7.45 Uhr in die Schule kommen, dürfen sich im Windfang aufhalten. 
     
  • Um 7.45 Uhr gehen die Schüler und Schülerinnen in die Klassen und bereiten sich auf den Unterricht vor.
     
  • Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr
     
  • Die Unterrichtszeiten für Bewegung und Sport, Religion, Werken und unverbindliche Übungen:

    1.Stunde:      8.00 - 8.50
    2.Stunde:      8.55 - 9.45 
    3.Stunde:  10.00 - 10.50 
    4.Stunde:  10.55 - 11.45 
    5.Stunde:  11.50 - 12.40 
    6.Stunde:  12.45 - 13.35 
    7.Stunde:  13.40 - 14.30 
    8.Stunde:  14.35 - 15.25 
     
  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag wird die Schule um 14.00 Uhr
    Freitag um 13.00 Uhr zugesperrt.
     
  • Die Erziehungsberechtigten werden ersucht, die Kinder nur bis zum Windfang zu begleitenoder von dort abzuholen
    Ausnahme: Schulanfänger ( September ) Einladung durch den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin.
     
  • LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen tragen die Verantwortung für das Gelingen einer guten Schulpartnerschaft. 
    Informationen erhalten die Eltern über das Mitteilungsheft und im Klassen- bzw. Schulforum. 
     
  • Die Arbeit der Lehrer und Lehrerinnen dient zum Wohl der Schüler und Schülerinnen. 
    Daher ist uns eine möglichst enge Zusammenarbeit mit allen Schulpartnern wichtig. Einzelaussprachen über Anliegen der Erziehung und des Unterrrichts zwischen LehrerInnen und Erziehungsberechtigten finden nach persönlicher oder telefonischer Vereinbarung statt. 
     
  • Beim Fernbleiben vom Unterricht ist spätesten am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

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